Betriebsarzt
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bitte wenden Sie sich an:
http://www.dguv.de |
auf Anfrage | IAG | auf Anfrage | auf Anfrage | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" | 13.06.2012 | CO | Bonn | 350,- € | -10% | Formular |
| Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" | 11.09.2012 | CO | Bonn | 350,- € | -10% | Formular |
| Betriebliches Eingliederungsmanagement | 09.05.2012 | FORUM Institut | Berlin | 865,- € | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Arbeitsicherheitsgesetz (ASiG); Stand: 31.10.2006
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV) A2;
Stand: 01/2005 - GUV-V A6/7 - Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit; GUV - Unfallverhütungsvorschrift (GUV-V); Stand: 06/2003
- SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung; Stand: 28.05.2008
- Musterfortbildungssatzung - Anlage zum Beschlussprotokoll des 107. Deutschen Ärztetages vom 18. bis 21. Mai 2004 in Bremen
Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten
- Personen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben (ASiG §4)
- erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde (ASiG §4)
- berufsgenossenschaftliche "Zulassung" (BGV A2 §3, §6)
- Der Unternehmer hat nach Maßgabe von §§ 1-2 ASiG sowie GBV A2 §2 Betriebsärzte zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des ASiG bezeichneten Aufgaben schriftlich zu bestellen.
Die Bestellung richtet sich nach Art und Größe des Betriebes und die damit verbunden Unfall- und Gesundheitsgefahren
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen).
- SGV V § 95d Pflicht zur fachlichen Fortbildung
- Musterfortbildungssatzung Die Fortbildungsverpflichtung (mindestens 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren) ist auch für Betriebsärzte verbindlich. 30 Punkte pro Jahr bzw. 150 Punkte in 5 Jahren sollen fachspezifisch erworben werden
- Fortbildung: Feinstäube und Ultrafeinstäube am Arbeitsplatz und in der Umwelt; Stress und Burnout am Arbeitsplatz; Prävention berufsbedingter Handekzeme; Rehamedizin und Arbeitsmedizin