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Begasungsleiter

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Seminardaten

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Seminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe von Phosphorwasserstoff entwickelnden Begasungsmitteln gem. § 5 ChemVerbotsV auf Anfrage SE bei Hannover 120,- €  - Formular
Grundlehrgänge für Begasungen mit Phosphorwasserstoff, Sulfuryldifluorid und Hydrogencyanid (Blausäure) auf Anfrage WUL Hannover 940,- €  - Formular
Verkürzter Sachkundelehrgang zum Öffnen, Lüften und zur Freigabe unter Gas stehender Transportbehälter auf Anfrage WUL Hannover 470,- €  - Formular
Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung gem. § 5 ChemVerbotsV zur Abgabe von Flusssäure (Fluorwasserstoffsäure) enthaltenden Beizen im Einzelhandel auf Anfrage WUL Sarstedt auf Anfrage - Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.

zusätzliche Fachseminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Fortbildungslehrgänge für Begasungen mit Phosphorwasserstoff, Sulfuryldifluorid und Hydrogencyanid (Blausäure) auf Anfrage WUL Hannover 680,- €  - Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.



Informationen zu diesem Beauftragten

BEGASUNGSLEITER

Rechtliche und sonstige Grundlagen

Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten

Wer Begasungen mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Zubereitungen (Begasungsmitteln) nach Nummer 1 Abs. 1 TRGS 512 oder Nummer 1 Abs. 2 durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen (TRGS 512 Nr. 3): Die Erlaubnis nach Nummer 3 Abs. 1 erhält gemäß 4.1 TRGS 512, wer Einen Befähigungsschein erhält nach Nummer 4.2 TRGS 512 von der zuständigen Behörde, wer Als ausreichende Erfahrung (Nummer 4.2 Abs. 7 TRGS 512) ist anzusehen:
  1. die Teilnahme an einer Mindestzahl von Begasungen mit jedem der Begasungsmittel in jeweils den Anwendungsgebieten (z.B. Begasungen von Silozellen, Räumen, Sackstapeln, Flachlagern, Transportbehältern, Schiffen), für die ein Befähigungsschein beantragt wird. Für die ersten beiden Anwendungsgebiete ist die Teilnahme an mindestens vier Begasungen erforderlich, für jedes weitere Anwendungsgebiet die Teilnahme an mindestens zwei Begasungen.
  2. als Richtwert eine Praxiszeit von 12 bis 18 Monaten unter Anleitung eines Begasungsleiters. Eine geringere Praxiszeit als nach Satz 1 kann genügen, wenn der Befähigungsschein auf Begasungstätigkeiten mit Phosphorwasserstoff und Hydrogencyanid entwickelnden Zubereitungen sowie auf Anwendungsgebiete mit verringertem Gefahrenpotenzial beschränkt ist, z.B. in Getreidelägern, ortsfesten Begasungsanlagen oder bei Containern.
  3. Nachweis einer Ersthelferausbildung.

Wer ernennt/bestellt den BA?


Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen

(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)

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