Beauftragten Portal

Begasungsleiter

  1. Seminardaten
  2. Informationen zu diesem Beauftragten

Seminardaten

Um die Schulungen nach einem bestimmten Kriterium zu sortieren, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Spaltenkopf.

Seminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Sachkundelehrgänge für Begasungen im Vorratsschutz mit den Gasen Hydrogencyanid, Phosphorwasserstoff und Sulfuryldifluorid - 1 Begasungsmittel - 15.-19.03.2010 BMS Hamburg 965,- €  - Formular
Sachkundelehrgänge für Begasungen im Vorratsschutz mit den Gasen Hydrogencyanid, Phosphorwasserstoff und Sulfuryldifluorid - 2 Begasungsmittel - 15.-21.03.2010 BMS Hamburg 1415,- €  - Formular
Sachkundelehrgänge für Begasungen im Vorratsschutz mit den Gasen Hydrogencyanid, Phosphorwasserstoff und Sulfuryldifluorid - 3 Begasungsmittel - 15.-23.03.2010 BMS Hamburg 1865,- €  - Formular
Verkürzter Sachkundelehrgang zum Öffnen, Lüften und zur Freigabe unter Gas stehender Transportbehälter 26.-27.04.2010 BMS Hamburg 550,- €  - Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.

zusätzliche Fachseminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Fortbildungslehrgänge für Befähigungsscheininhaber (Begasungen mit Brommethan, Hydrogencyanid, Phosphorwasserstoff und Sulfuryldifluorid) - 2 Begasungsmittel -
Termine für 2 Gase: 22. oder 23.03.2010
15.-17.03.2010 BMS Hamburg 985,- €  - Formular
Fortbildungslehrgänge für Befähigungsscheininhaber (Begasungen mit Brommethan, Hydrogencyanid, Phosphorwasserstoff und Sulfuryldifluorid) - 3 Begasungsmittel -
Termine für 3 Gase: 22. und 23.03.2010
15.-17.03.2010 BMS Hamburg 1250,- €  - Formular
Fortbildungslehrgänge für Befähigungsscheininhaber (Begasungen mit Brommethan, Hydrogencyanid, Phosphorwasserstoff und Sulfuryldifluorid) 15.-17.03.2010 BMS Hamburg 720,- €  - Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.



Informationen zu diesem Beauftragten

BEGASUNGSLEITER

Rechtliche und sonstige Grundlagen

Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten

Wer Begasungen mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Zubereitungen (Begasungsmitteln) nach Nummer 1 Abs. 1 TRGS 512 oder Nummer 1 Abs. 2 durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen (TRGS 512 Nr. 3): Die Erlaubnis nach Nummer 3 Abs. 1 erhält gemäß 4.1 TRGS 512, wer Einen Befähigungsschein erhält nach Nummer 4.2 TRGS 512 von der zuständigen Behörde, wer Als ausreichende Erfahrung (Nummer 4.2 Abs. 7 TRGS 512) ist anzusehen:
  1. die Teilnahme an einer Mindestzahl von Begasungen mit jedem der Begasungsmittel in jeweils den Anwendungsgebieten (z.B. Begasungen von Silozellen, Räumen, Sackstapeln, Flachlagern, Transportbehältern, Schiffen), für die ein Befähigungsschein beantragt wird. Für die ersten beiden Anwendungsgebiete ist die Teilnahme an mindestens vier Begasungen erforderlich, für jedes weitere Anwendungsgebiet die Teilnahme an mindestens zwei Begasungen.
  2. als Richtwert eine Praxiszeit von 12 bis 18 Monaten unter Anleitung eines Begasungsleiters. Eine geringere Praxiszeit als nach Satz 1 kann genügen, wenn der Befähigungsschein auf Begasungstätigkeiten mit Phosphorwasserstoff und Hydrogencyanid entwickelnden Zubereitungen sowie auf Anwendungsgebiete mit verringertem Gefahrenpotenzial beschränkt ist, z.B. in Getreidelägern, ortsfesten Begasungsanlagen oder bei Containern.
  3. Nachweis einer Ersthelferausbildung.

Wer ernennt/bestellt den BA?


Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen

(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)

» nach oben »