Begasungsleiter
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Begasungen mit Phosphorwasserstoff gem. TRGS 512 | 25.-29.11.2010 | SE | Achim bei Bremen | 935,- € | - | Formular |
| Eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe von Phosphorwasserstoff entwickelnden Begasungsmitteln gem. § 5 ChemVerbotsV | auf Anfrage | SE | bei Hannover | 120,- € | - | Formular |
| Wühlmausbekämpfung (Bagasungen mit Phosphorwasserstoff im Erdreich) gem. TRGS 512 | 22.-23.11.2010 | SE | bei Hannover | 495,- € | - | Formular |
| Verkürzter Sachkundelehrgang zum Öffnen, Lüften und zur Freigabe unter Gas stehender Transportbehälter | auf Anfrage | WUL | Hannover | 470,- € | - | Formular |
| Grundlehrgänge für Begasungen mit Phosphorwasserstoff, Sulfuryldifluorid und Hydrogencyanid (Blausäure) | auf Anfrage | WUL | Hannover | 940,- € | - | Formular |
| Raumdesinfektion mit Formaldehyd gem. TRGS 522 | 07.-09.12.2010 | SE | Hannover | 720,- € | - | Formular |
| Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung gem. § 5 ChemVerbotsV zur Abgabe von Flusssäure (Fluorwasserstoffsäure) enthaltenden Beizen im Einzelhandel | auf Anfrage | WUL | Sarstedt | auf Anfrage | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Begasungen mit Phosphorwasserstoff gem. TRGS 512 - Fortbildungslehrgang | 25.-27.11.2010 | SE | Achim bei Bremen | 680,- € | - | Formular |
| Wühlmausbekämpfung (Bagasungen mit Phosphorwasserstoff im Erdreich) gem. TRGS 512 - Fortbildungslehrgang | 22.11.2010 | SE | bei Hannover | 350,- € | - | Formular |
| Fortbildungslehrgänge für Begasungen mit Phosphorwasserstoff, Sulfuryldifluorid und Hydrogencyanid (Blausäure) | auf Anfrage | WUL | Hannover | 680,- € | - | Formular |
| Raumdesinfektion mit Formaldehyd gem. TRGS 522 - Fortbildungslehrgang | 07.12.2010 | SE | Hannover | 320,- € | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); Stand: 12.10.07
- Chemikaliengesetz - Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG); Stand: 11.07.2008
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 512 - Begasungen; Stand: 28.02.2007
Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten
Wer Begasungen mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Zubereitungen (Begasungsmitteln) nach Nummer 1 Abs. 1 TRGS 512 oder Nummer 1 Abs. 2 durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen (TRGS 512 Nr. 3): Die Erlaubnis nach Nummer 3 Abs. 1 erhält gemäß 4.1 TRGS 512, wer- als Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und,
- soweit er als Begasungsleiter bei Tätigkeiten mit den in Nummer 1 Abs.1 und Abs. 2 genannten Begasungsmitteln fungiert und
- über Befähigungsscheininhaber nach Nummer 4.2 in ausreichender Zahl verfügt.
- die für Tätigkeiten mit den in Nummer 1 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Begasungsmitteln erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
- durch das Zeugnis eines Arztes im Sinne von § 15 Absatz 3 GefStoffV nachweist, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die ihn körperlich oder geistig ungeeignet erscheinen lassen, mit den in Nummer 1 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Begasungsmitteln umzugehen,
- die erforderliche Sachkunde und ausreichende Erfahrung für Begasungen nachweist und
- mindestens 18 Jahre alt ist.
- die Teilnahme an einer Mindestzahl von Begasungen mit jedem der Begasungsmittel in jeweils den Anwendungsgebieten (z.B. Begasungen von Silozellen, Räumen, Sackstapeln, Flachlagern, Transportbehältern, Schiffen), für die ein Befähigungsschein beantragt wird. Für die ersten beiden Anwendungsgebiete ist die Teilnahme an mindestens vier Begasungen erforderlich, für jedes weitere Anwendungsgebiet die Teilnahme an mindestens zwei Begasungen.
- als Richtwert eine Praxiszeit von 12 bis 18 Monaten unter Anleitung eines Begasungsleiters. Eine geringere Praxiszeit als nach Satz 1 kann genügen, wenn der Befähigungsschein auf Begasungstätigkeiten mit Phosphorwasserstoff und Hydrogencyanid entwickelnden Zubereitungen sowie auf Anwendungsgebiete mit verringertem Gefahrenpotenzial beschränkt ist, z.B. in Getreidelägern, ortsfesten Begasungsanlagen oder bei Containern.
- Nachweis einer Ersthelferausbildung.
- Nach TRGS 512 Nummer 13.1 ist für jede Begasung ein verantwortlicher Begasungsleiter zu bestellen.
- Der Begasungsleiter muss einen für die vorgesehene Begasung einen Befähigungsschein besitzen.
- Für Begasungsanlagen können Begasungsleiter für die Dauer der Gültigkeit ihres Befähigungsscheines als verantwortliche Funktionsträger bestellt werden. In diesem Fall muss die Bestellung schriftlich erfolgen.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
- Den Nachweis der Sachkunde nach Nummer 4.2, Abs.1, Nr.3 TRGS 512 hat erbracht, wer ein Zeugnis über die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit mit bestandener Prüfung vorlegt. Der Befähigungsschein ist entsprechend dem geführten Nachweis der Sachkunde zu beschränken.
- In den Sachkundelehrgängen nach Anlage 1a bis c werden den Teilnehmern diejenigen Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um Begasungstätigkeiten zum Schutz Beschäftigter, anderer Personen und der Umwelt sicher durchzuführen.
- Der Lehrgang (s. Anlagen 1a-c) ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen.