Beauftragter für Biologische Sicherheit
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit | 24.-25.09.2012 | KIT | Karlsruhe | 720,- € | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen | 26.09.2012 | KIT | Karlsruhe | 425,- € | - | Formular |
| Fachkunde für die Abgabe von Giften und Bioziden | 20.-23.11.2012 | KIT | Karlsruhe | 1400,- € | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
BEAUFTRAGTER FÜR BIOLOGISCHE SICHERHEIT
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischer Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV) §§ 15-19; Stand: 06.03.2007
- Gentechnikgesetz – GenTG; Stand: 01.04.2008
Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragte
Gemäß § GenTSV 15 (1) und (2) muss der Projektleiter nachweisbare Kenntnisse insbesondere in klassischer und molekularer Genetik und praktische Erfahrungen im Umgang mit Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren und die erforderlichen Kenntnisse über Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutz bei gentechnischen Arbeiten besitzen. Die nach Absatz 1 erforderliche Sachkunde wird nachgewiesen durch- den Abschluß eines naturwissenschaftlichen oder medizinischen oder tiermedizinischen Hochschulstudiums,
- eine mindestens 3jährige Tätigkeit auf dem Gebiete der Gentechnik, insbesondere der Mikrobiologie, der Zellbiologie, der Virologie oder der Molekularbiologie, und
- die Bescheinigung über den Besuch einer von der zuständigen Landesbehörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung, auf der die Kenntnisse nach Absatz 4 vermittelt werden.
- den Abschluß eines ingenieurwissenschaftlichen Hoch- oder Fachhochschulstudiums und
- eine mindestens 3jährige Tätigkeit auf dem Gebiete der Bioverfahrenstechnik.
- Abschluß eines biologischen oder landwirtschaftlichen Hochschulstudiums und
- eine mindestens 3jährige Tätigkeit in einem Pflanzenzuchtbetrieb oder einer wissenschaftlichen Einrichtung im Pflanzenschutz, im Pflanzenbau oder in der Pflanzenzüchtung
Entsprechend GenTSV § 17 darf nur eine Persong zum Beauftragten für die Biologische Sicherheit bestellt werden, die die erforderliche Sachkunde besitzt. Die erforderliche Sachkunde und deren Nachweis richten sich nach der für den Projektleiter geltenden Vorschrift des GenTSV§ 15.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen).
- Sachkunde des Beauftragten gemäß §15 und §17 GenTSV
- Fortbildungsveranstaltung nach §15 Absatz 2 Satz 1 GenTSV mit wesentlichen Grundzügen folgender Themenbereiche
- Gefährdungspotentiale von Organismen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Mikrobiologie und bei Freisetzungen,
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien, gentechnische Produktionsbereiche und Freisetzungen und
- Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien, Produktionsbereiche und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz.