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Beauftragter für Biologische Sicherheit

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Seminardaten

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Seminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit 24.-25.09.2012 KIT Karlsruhe 720,- €  - Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.

zusätzliche Fachseminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen 26.09.2012 KIT Karlsruhe 425,- €  - Formular
Fachkunde für die Abgabe von Giften und Bioziden 20.-23.11.2012 KIT Karlsruhe 1400,- €  - Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.



Informationen zu diesem Beauftragten

BEAUFTRAGTER FÜR BIOLOGISCHE SICHERHEIT

Rechtliche und sonstige Grundlagen

Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragte

Gemäß § GenTSV 15 (1) und (2) muss der Projektleiter nachweisbare Kenntnisse insbesondere in klassischer und molekularer Genetik und praktische Erfahrungen im Umgang mit Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren und die erforderlichen Kenntnisse über Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutz bei gentechnischen Arbeiten besitzen. Die nach Absatz 1 erforderliche Sachkunde wird nachgewiesen durch Sollen gentechnische Arbeiten im Produktionsbereich (§ 9 Abs. 1 Nr. 2) durchgeführt werden, kann die erforderliche Sachkunde anstatt durch die in den Nummern 1 und 2 genannten Anforderungen nachgewiesen werden durch Sollen Freisetzungen von Pflanzen durchgeführt werden, kann in der Regel die erforderliche Sachkunde nachgewieswen werden durch: Die Behörde kann auch den Abschluß einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung als Nachweis der erforderlichen Sachkunde nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 anerkennen, wenn die Vermittlung der nach Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Gegenstand der Aus-, Fort- oder Weiterbildung gewesen ist und diese unter Berücksichtigung der durchzuführenden gentechnischen Arbeiten mit den in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Anforderungen als gleichwertig anzusehen ist.

Wer ernennt/bestellt den BA?

Der Betreiber hat nach Anhörung des Betriebs- oder Personalrats einen oder, wenn dies im Hinblick auf die Art oder den Umfang der gentechnischen Arbeiten oder der Freisetzungen zum Schutz für die in § 1 Nr. 1 Gentechnikgesetz genannten Rechtsgüter erforderlich ist, mehrere Beauftragte für die Biologische Sicherheit (Ausschuß für Biologische Sicherheit) schriftlich zu bestellen. Werden mehrere Beauftragte für die Biologische Sicherheit bestellt, sind die dem einzelnen Beauftragten für die Biologische Sicherheit obliegenden Aufgaben genau zu bezeichnen (GenTSV § 16).

Entsprechend GenTSV § 17 darf nur eine Persong zum Beauftragten für die Biologische Sicherheit bestellt werden, die die erforderliche Sachkunde besitzt. Die erforderliche Sachkunde und deren Nachweis richten sich nach der für den Projektleiter geltenden Vorschrift des GenTSV§ 15.


Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen - Fristen

(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen).

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