Beauftragten Portal

Sachkundiger für Beleuchtungen

  1. Seminardaten
  2. Informationen zu diesem Beauftragten

Seminardaten

Um die Schulungen nach einem bestimmten Kriterium zu sortieren, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Spaltenkopf.

Seminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Befähigte Person zur Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen auf Anfrage VOS auf Anfrage auf Anfrage - Formular
Sachkundiger für die Bewertung bestehender Beleuchtungsanlagen 14.-16.05.2012 TSA Köln 870,- €  - Formular
Sachkundiger für die Bewertung bestehender Beleuchtungsanlagen 07.-09.06.2012 TSA Leipzig 870,- €  - Formular
Sachkundiger für Beleuchtung 24.-26.04.2012 DIAL Lüdenscheid 1370,- €  - Formular
Sachkundiger für Beleuchtung 18.-20.09.2012 DIAL Lüdenscheid 1370,- €  - Formular
Sachkundiger für Beleuchtung 12.-14.12.2012 DIAL Lüdenscheid 1370,- €  - Formular
Sachkundiger für die Bewertung bestehender Beleuchtungsanlagen 22.-24.05.2012 TSA München 870,- €  - Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.

zusätzliche Fachseminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.



Informationen zu diesem Beauftragten

SACHKUNDIGER FÜR BELEUCHTUNG

Rechtliche und sonstige Grundlagen

Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten

Sachkundiger ist entsprechend BGG 917 Kap. 2, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Beleuchtungsplanung hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Lichttechnischen Normen, VDE-Bestimmungen, Technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so weit vertraut ist, daß er Beleuchtungsanlagen planen und deren arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.

Der Unternehmer kann die Sachkunde als gegeben ansehen bei Personen, die mit der lichttechnischen Planung und Überprüfung beschäftigt sind: z.B. in Planungsbüros, in der Leuchtenindustrie und deren Werksvertretungen.

Als Sachkundiger kann auch besonders ausgebildetes Fachpersonal herangezogen werden, sofern es eine erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Fachseminar nachweisen kann.

Wer ernennt/bestellt den BA?


Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen - Fristen

(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)

» nach oben »