Sachkundiger für Beleuchtungen
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Befähigte Person zur Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen | auf Anfrage | VOS | auf Anfrage | auf Anfrage | - | Formular |
| Sachkundiger für Beleuchtung | 24.-26.04.2012 | DIAL | Lüdenscheid | 1370,- € | - | Formular |
| Sachkundiger für Beleuchtung | 18.-20.09.2012 | DIAL | Lüdenscheid | 1370,- € | - | Formular |
| Sachkundiger für Beleuchtung | 12.-14.12.2012 | DIAL | Lüdenscheid | 1370,- € | - | Formular |
| Sachkundiger für die Bewertung bestehender Beleuchtungsanlagen | 14.-16.05.2012 | TSA | Köln | 870,- € | - | Formular |
| Sachkundiger für die Bewertung bestehender Beleuchtungsanlagen | 22.-24.05.2012 | TSA | München | 870,- € | - | Formular |
| Sachkundiger für die Bewertung bestehender Beleuchtungsanlagen | 07.-09.06.2012 | TSA | Leipzig | 870,- € | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
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* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 131-1 und BGR 131-2 (bisher ZH 1/190) Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten; Stand: 10/2006
- Grundsätze für die Ausbildung von Sachkundigen für die Prüfung der künstlichen Beleuchtung an Arbeitsplätzen BGG 917 (bisher ZH 1/290); Stand: 01/1996 (in Überarbeitung)
Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten
Sachkundiger ist entsprechend BGG 917 Kap. 2, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Beleuchtungsplanung hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Lichttechnischen Normen, VDE-Bestimmungen, Technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so weit vertraut ist, daß er Beleuchtungsanlagen planen und deren arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.Der Unternehmer kann die Sachkunde als gegeben ansehen bei Personen, die mit der lichttechnischen Planung und Überprüfung beschäftigt sind: z.B. in Planungsbüros, in der Leuchtenindustrie und deren Werksvertretungen.
Als Sachkundiger kann auch besonders ausgebildetes Fachpersonal herangezogen werden, sofern es eine erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Fachseminar nachweisen kann.- Vor der Errichtung von Beleuchtungsanlagen hat der Unternehmer sachkundig Planungsunterlagen, einen Wartungsplan und die Dokumentation zur Beleuchtungsanlage zu erstellen oder erstellen zu lassen (BGG 131-2; Kap. 5.3)
- Beleuchtungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass sie die Sicherheit oder die Gesundheit der Mitarbeiter nicht beeinträchtigen und die Festlegungen dieser BG-Regel eingehalten werden. Während des Betriebs auftretende Mängel, die die Sicherheit oder die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen können, sind unverzüglich zu beseitigen (BGG 131-2; Kap. 5.4).
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
- Ausbildung nach BGG 917 (ZH 1/290) mit Zertifikat