Explosionsschutzbeauftragter
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Befähigte Person im Explosionsschutz für die Prüfung elektrischer explosionsgefährdeter Betriebsmittel | 13.-14.09.2010 | TRA | Kaiserslautern | 990,- € | - | Formular |
| Befähigte Person - Explosionsschutz (IGR - Seminar) | 15.09.2010 | Provadis | Frankfurt/Main | 400,- € | - | Formular |
| Befähigte Person im Explosionsschutz für die Prüfung elektrischer explosionsgefährdeter Betriebsmittel | 16.-17.09.2010 | TRA | Nürnberg | 990,- € | - | Formular |
| Befähigte Person im Explosionsschutz für die Prüfung mechanischer explosionsgefährdeter Betriebsmittel | 27.-29.09.2010 | TRA | Kaiserslautern | 1290,- € | - | Formular |
| Befähigte Person im Explosionsschutz für die Prüfung mechanischer explosionsgefährdeter Betriebsmittel | 04.-06.10.2010 | TRA | Nürnberg | 1290,- € | - | Formular |
| Befähigte Person im Explosionsschutz für die Prüfung elektrischer explosionsgefährdeter Betriebsmittel | 21.-22.10.2010 | TRA | Berlin-Spandau | 990,- € | - | Formular |
| Befähigte Person im Explosionsschutz für die Prüfung elektrischer explosionsgefährdeter Betriebsmittel | 25.-26.10.2010 | TRA | Köln | 990,- € | - | Formular |
| Befähigte Person im Explosionsschutz für die Prüfung mechanischer explosionsgefährdeter Betriebsmittel | 27.-29.10.2010 | TRA | Kaiserslautern | 1290,- € | - | Formular |
| Befähigte Person im Explosionsschutz für die Prüfung mechanischer explosionsgefährdeter Betriebsmittel | 03.-05.11.2010 | TRA | Köln | 1290,- € | - | Formular |
| Befähigte Person im Explosionsschutz für die Prüfung mechanischer explosionsgefährdeter Betriebsmittel | 10.-12.11.2010 | TRA | Nürnberg | 1290,- € | - | Formular |
| Elektrischer Explosionsschutz gemäß ATEX und BetrSichV mit Prüfung zu "Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß § 14 Abs. 1 bis 3 sowie § 15 BetrSichV" | 10.-12.11.2010 | HdT | Essen | 1590,- € | -10% | Formular |
| Befähigte Person im Explosionsschutz für die Prüfung mechanischer explosionsgefährdeter Betriebsmittel | 01.-03.12.2010 | TRA | Köln | 1290,- € | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 4. Essener Explosionsschutztage | 29.-30.09.2010 | HdT | Essen | 890,- € | -10% | Formular |
| Das Explosionsschutzdokument | 05.10.2010 | CO | Bonn | 325,- € | -10% | Formular |
| Anforderungen an den Explosionsschutz nach der Betriebssicherheitsverordnung | 11.11.2010 | UI | Offenbach | 395,- € | -10% | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
* = umgangssprachlich; Die rechtliche Bezeichnung lautet "befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz" nach § 14 Abs. 1 bis 3 und § 15 BetrSichVRechtliche und sonstige Grundlagen
- Betriebssicherheitsverodnung (BetrSichV); Stand: 18.12.2008
- ATEX - Produktrichtlinie 94/9/EG; Stand: 31.10.2003
- 11. GPSGV - Explosionsschutzverordnung; Elfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz; Stand: 06.01.2004
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); Stand: 12.10.2007
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203-1; Befähigte Personen - Besondere Anforderungen – Explosionsgefährdungen; Stand: 08.12.2004
Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten
- BetrSichV § 2 (7): Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. (gültig ab 29.12.2009 Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden.)
- Die Technische Regel 1203.1 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
- Die befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß Anhang 4 Teil A Nr. 3.8 BetrSichV muss über
- ein einschlägiges Studium oder
- eine vergleichbare technische Qualifikation oder
- eine andere technische Qualifikation mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik
- umfassende Kenntnisse des Explosionsschutzes und des dazugehörigen Regelwerkes
- Die befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz nach § 14 Abs. 1 bis 3 und § 15 BetrSichV muss eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung der Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrSichV besitzen.
- Die befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz nach § 14 Abs. 6 BetrSichV muss eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung oder Instandsetzung von Geräten, Schutzsystemen oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 94/9/EG besitzen.
- Der Arbeitgeber muss befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV beauftragen.
- Vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen die Explosionssicherheit der Arbeitsplätze einschließlich der vorgesehenen Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung sowie der Maßnahmen zum Schutz von Dritten überprüft werden (Anhang 4 BetrSichV, Nr. 3.8).
- Sämtliche zur Gewährleistung des Explosionsschutzes erforderlichen Bedingungen sind aufrechtzuerhalten (Anhang 4 BetrSichV, Punkt 3.8).
- Diese Überprüfung ist von einer befähigten Person durchzuführen, die über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Explosionsschutzes verfügt (Anhang 4 BetrSichV, Punkt 3.8).
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
- Beauftragte für Explosionsschutz müssen eine Ausbildung zur Befähigten Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß § 14 Abs. 1 bis 3 sowie § 15 BetrSichV absolvieren
- Studium oder vergleichbare technische Qualifikation
- Umfassende Kenntnisse im Explosionsschutz (einschließlich der rechtlichen Grundlagen)
- Regelmäßige Weiterbildung
- Fortbildungsreihe für befähigte Personen und Verantwortliche im Explosionsschutz (einschlägiger Erfahrungsabtausch)
- Anforderungen an den Explosionsschutz nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung