Gefahrgutbeauftragter
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundschulung zum Gefahrgutbeauftragten - Besonderer Teil Schiene | auf Anfrage | TRA | HLL | auf Anfrage | - | Formular |
| Schulung \"beauftragter“ und \"sonstiger verantwortlicher Personen“ im Umgang mit Gefahrgütern | 29.09.2010 | UIB | Dortmund | 398,- € | -10% | Formular |
| Gefahrgutbeauftragter für den Straßen- und Schienenverkehr | 08.-12.11.2010 | UIB | Dortmund | 1298,- € | -10% | Formular |
| Gefahrgutbeauftragte für Straße und Schiene | 22.-26.11.2010 | CO | Dortmund | 1398,- € | -10% | Formular |
| Gefahrgutbeauftragter \\\"Verkehrsträger Straße\\\" | 22.-24.11.2010 | UI | Offenbach | 750,- € ** | -10% | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gefahrgutnotfallmanagement | 08.-09.09.2010 | CO | Dortmund | 798,- € | -10% | Formular |
| Ladungssicherung nach VDI 2700 | 21.-22.09.2010 | CO | Dortmund | 798,- € | -10% | Formular |
| Schulung von beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen für Gefahrgut nach § 6 GbV | 04.-05.10.2010 | CO | Dortmund | 699,- € | -10% | Formular |
| Das Transportrecht in der Praxis | 05.10.2010 | HdT | Essen | 790,- € | -10% | Formular |
| Sicherheit und Gefahrenabwehr beim Gefahrguttransport | 26.-28.10.2010 | UIB | Dortmund | 398,- € | -10% | Formular |
| Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte im Straßen- und Schienenverkehr gemäß § 3 Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) | 27.-28.10.2010 | UIB | Dortmund | 698,- € | -10% | Formular |
| Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte für Straße und Schiene | 03.-04.11.2010 | CO | Dortmund | 798,- € | -10% | Formular |
| Abfall als Gefahrgut | 10.11.2010 | UIB | Dortmund | 398,- € | -10% | Formular |
| Gefahrgüter im Gesundheitswesen | 16.11.2010 | CO | Dortmund | 499,- € | -10% | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV); Stand: 31.10.2006
- Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG; Stand: 31.10.2006
- Amtliche Begründung der GbV (BAnz. S. 17747); Stand: 09.12.1998
- Auslegungshinweise zur GbV (BAnz. 1998 S. 17747 und BAnz. 2001 S. 2184)
- Rahmenlehrplan des DIHT; Stand: 24.03.1999
- Gefahrgutbeauftragten-Prüfungsverordnung - PO Gb; Stand: 31.10.2006
- Prüfungsaufgaben; Stand: 01.01.2009
Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten
- Inhaber eines für den oder die betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach Anlage 3 GbV (ausgestellt von einer Industrie- und Handelskammer nach Teilnahme an einem Grundlehrgang nach § 3 GbV und erfolgreicher Prüfung nach § 5) Inhalte und Dauer der Schulungen sowie Prüfungen gemäß §§3-5 GbV
- Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen (§1 GbV). Der § 1b der GbV enthält fünf Ausnahmen von dieser Gefahrgutachten- Bestellpflicht.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverordnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
Die Schulungsanforderungen ergeben sich aus §§ 3-6 GbV.
- Gefahrgutbeauftragten-Grundlehrgang Die Schulung erfolgt im Rahmen eines von der zuständigen Industrie- und Handelskammer anerkannten Lehrgangs. Die in den Grundlehrgängen zu behandelnden Sachgebiete ergeben sich aus den Anlagen 1 und 5 des GbV.
- Am Ende der Grundlehrgänge hat der Schulungsteilnehmer eine Prüfung abzulegen.
- Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird ab dem Zeitpunkt des Ablaufs um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises innerhalb von zwölf Monaten vor dem Ablauf der Geltungsdauer eine Prüfung nach § 5 Abs. 6 bestanden hat.
- Schulung für Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen im Sinne des § 1a Nr. 5 und 6 zur Vermittlung ausreichender Kenntnisse über die für ihren Aufgabenbereich maßgebenden Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Diese Kenntnisse müssen durch zu wiederholende Schulungen vermittelt werden. Über die Schulung ist eine Bescheinigung auszustellen, aus der der Zeitpunkt, die Dauer und der Inhalt der Schulung hervorgehen muß.