Gleichstellungsbeauftragte
Seminardaten
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zusätzliche Fachseminare
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Informationen zu diesem Beauftragten
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), Stand: 14.08.2006
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Stand: 12.12.2007
- Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten
- Fachkenntnisse der einschlägigen rechtlichen Regelungen
- Interesse an allgemeinen frauenspezifischen Themen
- Durchsetzungs-, Konfliktfähigkeit sowie Kooperationsbereitschaft
- In jeder Dienststelle mit regelmäßig mindestens 100 Beschäftigten ist aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten von der Dienststelle zu bestellen.(§ 16 Abs. 1 BGleiG).
- Gleichstellungsbeauftragte nach dem BGleiG kann also nur eine Frau werden.
- Für jede Gleichstellungsbeauftragte ist eine Stellvertreterin zu wählen und zu bestellen.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
- Der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin ist Gelegenheit zur Fortbildung insbesondere im Gleichstellungsrecht und in Fragen des öffentlichen Dienst-, Personalvertretungs-, Organisations- und Haushaltsrechts zu geben (§ 10 Abs. 5 BGleiG).