Hygienefachkraft
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
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| Bitte wenden Sie sich an:
Institut für Hygiene und Umwelt Bildungsinstitut im Gesundheitswesen - gemeinnützige GmbH |
auf Anfrage | InHuU | auf Anfrage | auf Anfrage | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
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* Preis inkl. Mwst.
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Informationen zu diesem Beauftragten
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG); Stand: 13.12.2007
- Sozialgesetzbuch (SGB) XI
- Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts; Stand: 30.11.1996
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250; Stand: 11.01.2008
Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten
- Staatliche Anerkennung als Krankenschwester, Krankenpfleger oder Kinderkrankenschwester. Bevorzugt werden Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger mit dem Nachweis einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung und Eignung zu selbständiger Tätigkeit, einschließlich einer mindestens dreimonatigen ganztägigen Tätigkeit auf einer der folgenden Stationen: Infektionsstation, Intensivpflegestation, operative Wachstation, pädiatrische Station.
- Zusatzausbildung zur Hygienefachkraft
- Lt. §§ 112-113 SGB XI stehen die zugelassenen Pflegeeinrichtungen in der Qualitätsverantwortung......... Bei stationärer Pflege erstreckt sich die Qualitätssicherung neben den allgemeinen Pflegeleistungen auch auf die medizinische Behandlungspflege, die soziale Betreuung, die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung (§ 87) sowie auf die Zusatzleistungen (§ 88).
- Gemäß § 23 Abs. 2 IfSG wurde beim Robert Koch-Institut eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet, welche Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen erstellt. Gemeinschaftseinrichtungen unterliegen lt. § 36 IfSG der Einhaltung der Infektionshygiene.
- Die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts fordert für alle Krankenhäuser Hygienefachkräfte.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)- Staatliche Anerkennung als Krankenschwester, Krankenpfleger oder Kinderkrankenschwester
- Teilnahme an einem Weiterbildungskurs mit Prüfung zur Hygienefachschwester bzw. Hygienefachpfleger mit Kursinhalt: Kenntnisse über auftretende hygienische Probleme und die zu ihrer Lösung notwendigen Maßnahmen (Infektionsbekämpfung), gesetzliche Grundlagen, Anleitung zur Erfassung und Auswertung epidemiologischer Daten, Anleitung zur Information und Schulung des Personals, Praktikum gemäß Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts