Laserschutzbeauftragter
Seminardaten
Um die Schulungen nach einem bestimmten Kriterium zu sortieren, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Spaltenkopf.Seminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Laserschutzbeauftragter in Medizin und Technik | 15.05.2012 | KIT | Karlsruhe | 325,- € | - | Formular |
| Laserschutzbeauftragter in Medizin und Technik | 26.09.2012 | KIT | Karlsruhe | 325,- € | - | Formular |
| Laserschutzbeauftragter gemäß § 5 OStrV | 09.-10.02.2012 | TRA | Berlin-Spandau | 935,- € | - | Formular |
| Laserschutzbeauftragter gemäß § 5 OStrV | 10.-11.05.2012 | TRA | Köln | 935,- € | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (BGV B2); Stand: 01/1997
- DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien"; Stand: 05/2008
- Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (GUV-V B2); Stand: 04/2007
Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten
- Sachkundige, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Laser erworben haben und so eingehend über die Wirkung der Laserstrahlung, über die Schutzmaßnahmen und Schutzvorschriften unterrichtet sind, um notwendige Schutzvorkehrungen beurteilen und auf ihre Wirksamkeit prüfen zu können (GUV-V B2 § 6).
- Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen (§ 6 BGV B2). Weist der Unternehmer der Berufsgenossenschaft nach, dass er selbst die erforderliche Sachkunde besitzt und den Betrieb der Lasereinrichtungen selbst überwacht, ist o.g. Bestellung hinfällig. Lasereinrichtungen im Sinne von § 2 (1) BGV B2 sind Geräte, Anlagen oder Versuchsaufbauten, mit denen Laserstrahlung erzeugt, übertragen oder angewendet wird.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
- Teilnahme an anerkannten Kursen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (BGV B2) für nichtmedizinische Anwendungen zur Vorlage bei der Berufsgenossenschaft.
- Die Kursdauer sollte nach BGV B2 Anhang 3 aber mindestens einen Tag betragen und sich generell in folgende Themenbereiche aufteilen (Zeitanteile in Klammern):
- Theorie (1/3)
- praktische Anwendung (1/3)
- Lasersicherheit (1/3)
- Der Seminarblock "Lasersicherheit" sollte mindestens 6 Lehreinheiten zu je 45 min Dauer umfassen.In keinem Fall sollten hier 4 Lehreinheiten unterschritten werden (BGV B2 Anhang 3).