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Mehrfachbeauftragter

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Seminardaten

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Seminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Kombinierter Grundlehrgang zum Mehrfachbeauftragten
    Teil 1: 06.-09.03.2012
    Teil 2: 20.-23.03.2012
06.-09.03.2012 CO Dortmund 2980,- € ** -10% Formular
Kombinierter Grundlehrgang zum Mehrfachbeauftragten
    Teil 1: 06.-09.11.2012
    Teil 2: 20.-23.11.2012
06.-09.11.2012 CO Dortmund 2980,- € ** -10% Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.

zusätzliche Fachseminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Aufrechterhaltung der Fachkunde für Mehrfachbeauftragte auf Anfrage UI Offenbach auf Anfrage -10% Formular
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte 13.-16.03.2012 CO Dortmund 1990,- €  -10% Formular
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte 08.-11.05.2012 CO Potsdam 1990,- €  -10% Formular
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte 12.-15.06.2012 CO Dortmund 1990,- €  -10% Formular
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte 28.-31.08.2012 CO Bad Neuenahr 1990,- €  -10% Formular
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte 09.-12.10.2012 CO Bremen 1990,- €  -10% Formular
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte 27.-30.11.2012 CO Dortmund 1990,- €  -10% Formular
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte 11.-14.12.2012 CO Augsburg 1990,- €  -10% Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.



Informationen zu diesem Beauftragten

MEHRFACHBEAUFTRAGTER

Rechtliche und sonstige Grundlagen

Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten

Ist nach § 53 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Immissionsschutzbeauftragter oder nach § 21a des Wasserhaushaltsgesetzes ein Gewässerschutzbeauftragter zu bestellen, so können diese auch die Aufgaben und Pflichten eines Abfallbeauftragten wahrnehmen ( § 54 Abs. 3 KrW-/AbfG).

Vorausgesetzt werden gemäß §§ 7 - 8 der 5. BImSchV :

Wer ernennt/bestellt den BA?



Lt. § 54 KrW-/AbfG haben abhängig von Art und Größe der Anlage folgende Betreiber ein oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfälle (Abfallbeauftragte) haben zu bestellen:


Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m3 Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen (§21a (1) WHG).

Der Benutzer muss § 21c WHG den Gewässerschutzbeauftragten schriftlich bestellen und die ihm obliegenden Aufgaben genau bezeichnen. Er darf zum Gewässerschutzbeauftragten nur bestellen, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.




Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen

(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)

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