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Mehrfachbeauftragter

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Seminardaten

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Seminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Fachkundelehrgang für Mehrfachbeauftragte
  • Teil 1: 07.-10.09.2010
  • Teil 2: 21.-24.09.2010
07.-10.09.2010 UIB Dortmund 2798,- €  -10% Formular
Kombinierter Grundlehrgang für Mehrfachbeauftragte
  • Teil 1: 09.-12.11.2010
  • Teil 2: 23.-26.11.2010
09.-12.11.2010 CO Dortmund 2980,- €  -10% Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.

zusätzliche Fachseminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Aufrechterhaltung der Fachkunde für Mehrfachbeauftragte auf Anfrage UI Offenbach auf Anfrage -10% Formular
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte 31.08.-03.09.2010 CO Bonn 1889,- €  -10% Formular
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte 30.11.-03.12.2010 CO Dortmund 1889,- €  -10% Formular
Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte 14.-17.12.2010 CO Neu-Ulm 1889,- €  -10% Formular
Kombinierte Weiterbildung für Mehrfachbeauftragte 07.-09.09.2010 UIB Dortmund 1598,- €  -10% Formular
Kombinierte Weiterbildung für Mehrfachbeauftragte 07.-09.12.2010 UIB Dortmund 1598,- €  -10% Formular
Lagerung gefährlicher Stoffe 06.-07.10.2010 CO Dortmund 798,- €  -10% Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.



Informationen zu diesem Beauftragten

MEHRFACHBEAUFTRAGTER

Rechtliche und sonstige Grundlagen

Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten

Ist nach § 53 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Immissionsschutzbeauftragter oder nach § 21a des Wasserhaushaltsgesetzes ein Gewässerschutzbeauftragter zu bestellen, so können diese auch die Aufgaben und Pflichten eines Abfallbeauftragten wahrnehmen ( § 54 Abs. 3 KrW-/AbfG).

Vorausgesetzt werden gemäß §§ 7 - 8 der 5. BImSchV :

Wer ernennt/bestellt den BA?



Lt. § 54 KrW-/AbfG haben abhängig von Art und Größe der Anlage folgende Betreiber ein oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfälle (Abfallbeauftragte) haben zu bestellen:


Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m3 Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen (§21a (1) WHG).

Der Benutzer muss § 21c WHG den Gewässerschutzbeauftragten schriftlich bestellen und die ihm obliegenden Aufgaben genau bezeichnen. Er darf zum Gewässerschutzbeauftragten nur bestellen, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.




Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen

(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)

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