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Pharmazeutischer Informationsbeauftragter

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Seminardaten

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Seminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Der Informationsbeauftragte - DAS ultimative Grundlagenseminar 22.03.2012 FORUM Institut Frankfurt/Main 890,- €  - Formular

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** Schulung befreit von Mwst.

zusätzliche Fachseminare

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Informationen zu diesem Beauftragten

PHARMAZEUTISCHER INFORMATIONSBEAUFTRAGTER

Rechtliche und sonstige Grundlagen

Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten

Der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis als Informationsbeauftragter wird gemäß § 74a Abs. 2 AMG erbracht

Der Informationsbeauftragte kann gleichzeitig Stufenplanbeauftragter sein.

Die zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der in Absatz 2 genannten Personen mindestens gleichwertig ist (§ 74a Abs. 3).

Wer ernennt/bestellt den BA?

Entsprechend § 74a AMG hat, wer als pharmazeutischer Unternehmer Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG sind, in den Verkehr bringt, eine Person mit der erforderlichen Sachkenntnis und der zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit zu beauftragen, die die Aufgabe der wissenschaftlichen Information über die Arzneimittel verantwortlich wahrnimmt (Informationsbeauftragter).


Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen

(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)

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