Pharmazeutischer Informationsbeauftragter
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
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| Der Informationsbeauftragte - DAS ultimative Grundlagenseminar | 22.03.2012 | FORUM Institut | Frankfurt/Main | 890,- € | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
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* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
PHARMAZEUTISCHER INFORMATIONSBEAUFTRAGTER
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Arzneimittelgesetz (AMG); Stand: 23.11.2007
Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten
Der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis als Informationsbeauftragter wird gemäß § 74a Abs. 2 AMG erbracht- durch das Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Humanmedizin, der Humanbiologie, der Veterinärmedizin, der Pharmazie, der Biologie oder der Chemie abgelegte Prüfung und
- eine mindestens zweijährige Berufserfahrung oder
- durch den Nachweis nach § 15: die Approbation als Apotheker
Der Informationsbeauftragte kann gleichzeitig Stufenplanbeauftragter sein.
Die zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der in Absatz 2 genannten Personen mindestens gleichwertig ist (§ 74a Abs. 3).Entsprechend § 74a AMG hat, wer als pharmazeutischer Unternehmer Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG sind, in den Verkehr bringt, eine Person mit der erforderlichen Sachkenntnis und der zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit zu beauftragen, die die Aufgabe der wissenschaftlichen Information über die Arzneimittel verantwortlich wahrnimmt (Informationsbeauftragter).
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
- Approbation als Apotheker oder
- durch das Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Humanmedizin, der Humanbiologie, der Veterinärmedizin, der Pharmazie, der Biologie oder der Chemie abgelegte Prüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung