Beauftragten Portal

Pharmazeutischer Stufenplanbeauftragter

  1. Seminardaten
  2. Informationen zu diesem Beauftragten

Seminardaten

Um die Schulungen nach einem bestimmten Kriterium zu sortieren, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Spaltenkopf.

Seminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Der Stufenplanbeauftragte/die Qualified Person for Pharmacovigilance 03.07.2012 FORUM Institut München 890,- €  - Formular
Der Stufenplanbeauftragte/die Qualified Person for Pharmacovigilance 11.12.2012 FORUM Institut Bonn 890,- €  - Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.

zusätzliche Fachseminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.



Informationen zu diesem Beauftragten

PHARMAZEUTISCHER STUFENPLANBEAUFTRAGTER

Rechtliche und sonstige Grundlagen

Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten

Der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis als Stufenplanbeauftragter wird gemäß § 63a Abs. 2 erbracht Der Stufenplanbeauftragte kann gleichzeitig sachkundige Person nach § 14 sein.

Wer ernennt/bestellt den BA?

Wer als pharmazeutischer Unternehmer Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind, in den Verkehr bringt, hat eine qualifizierte Person mit der erforderlichen Sachkenntnis und der zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit (Stufenplanbeauftragter) zu beauftragen, bekannt gewordene Meldungen über Arzneimittelrisiken zu sammeln, zu bewerten und die notwendigen Maßnahmen zu koordinieren ( § 63a Abs. 1 AMG).


Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen - Fristen

(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen).