Tierschutzbeauftragter
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Qualifizierung für Biber-Beauftragte in der Eifel | auf Anfrage | nua | auf Anfrage | auf Anfrage | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
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* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Tierschutzgesetz (TierSchG); Stand: 18.12.2007
Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten
- Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie
- erforderliche Fachkenntnisse
- Zuverlässigkeit
- Träger von Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden, haben einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 8b Abs. 1 TierSchG ).
- Zum Tierschutzbeauftragten können nur Personen bestellt werden, die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse und die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit haben. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen (§ 8b Abs. 2 TierSchG).
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverordnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
- Abschluss eines Hochschulstudiums der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie