Transfusionsbeauftragter
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
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zusätzliche Fachseminare
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Informationen zu diesem Beauftragten
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Transfusionsgesetz (TFG); Stand: 05.09.2007
- Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG; Stand: 19.09.2005
- Änderung der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG BAnz. Nr. 92); Stand: 20.05.2009
- Neue Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten; Stand: 2008
- Gesetzliche Vorgaben für das Transfusionswesen und Richtlinien der Bundesärztekammer; Stand:10/2005
- Muster-Arbeitsanweisung der Bundesärztekammer zur Transfusion von Erythrozytenkonzentraten;
Stand: 16.12.2005
Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten
Der Transfusionsbeauftragte muss eine der folgenden Qualifikationen oder Voraussetzungen besitzen (Abschnitt 1.4.3.2 der o.g. Richtlinie):- Facharzt für Transfusionsmedizin
- Facharzt mit Zusatzbezeichnung "Bluttransfusionswesen"
- Facharzt mit theoretischer, von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B)
- Werden in einer Einrichtung nur Plasmaderivate angewendet, sind für die Qualifikation als Transfusionsbeauftragter 8 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer anerkannte Fortbildung (Kursteil A) Voraussetzung.
- Werden in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z. B. Tetanusprophylaxe, auch Rhesusprophylaxe) angewendet, genügt eine Qualifikation nach Abschnitt 1.4.3.6.
- Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden, haben lt. § 15 Abs. 1 TRG ein System der Qualitätssicherung für die Anwendung von Blutprodukten nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik einzurichten. Sie haben eine ärztliche Person zu bestellen, die für die transfusionsmedizinischen Aufgaben verantwortlich und mit den dafür erforderlichen Kompetenzen ausgestattet ist (transfusionsverantwortliche Person). Sie haben zusätzlich für jede Behandlungseinheit, in der Blutprodukte angewendet werden, eine ärztliche Person zu bestellen, die in der Krankenversorgung tätig ist und über transfusionsmedizinische Grundkenntnisse und Erfahrungen verfügt (transfusionsbeauftragte Person).
- Im Sinne der o.g. Richtlinie Abschnitt 1.4.3.2 ist für jede Behandlungseinheit ein Arzt als Transfusionsbeauftragter zu bestellen, der in der Krankenversorgung tätig und transfusionsmedizinisch qualifiziert ist.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverordnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
- Facharzt für Transfusionsmedizin
- Facharzt mit der Zusatzbezeichnung "Bluttransfusionswesen"
- Facharzt mit von einer Ärztekammer anerkannten theoretischen Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B)
- werden in einer Einrichtung nur Plasmaderivate angewendet, sind für die Qualifikation als Transfusionsbeauftragter 8 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer anerkannte Fortbildung (Kursteiil A) Voraussetzung
- werden in einer Einrichtung nur Immunglobuli zur passiven Immunisierung angewendet, genügt eine Qualifikation nach Anschnitt 1.4.3.6. der o.g. Richtlinie