Transplantationsbeauftragter
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
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* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
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* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Transplantationsgesetz (TPG); Stand: 12.09.2007
- Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 TPG; Stand: 06.07.2005
- Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetz (siehe entsprechendes Bundesland)
- Richtlinien der Bundesärtzekammer
Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten
Im Allgemeinen werden gefordert:- Abschluss eines Studiums auf dem Gebiet der Medizin
- Medizinische Fachkenntnisse in dem Bereich der Anästhesie/Intensivmedizin
- langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Intensivmedizin verfügen
- Die Bestellung eines Transplantationsbeauftragten wird landesrechtlich geregelt.
- Derzeit haben Hessen, NRW, Sachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Grundlage für Transplantationsbeauftragte geschaffen. Jedes Krankenhaus mit Intensiv- und Beatmungsbetten bestellt eine Ärztin oder einen Arzt zur oder zum Transplantationsbeauftragten (siehe entsprechende Landesgesetze)
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverordnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
- regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen