Hygienebeauftragter für Pflegeeinrichtungen
Seminardaten
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| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
Hygienebeauftragter für ambulante Pflegedienste
und 11.-12.05.2012 |
04.-05.05.2012 | TRA | Lauchhammer | 625,- € | - | Formular |
| Hygienebeauftragter für ambulante Pflegedienste | 29.05.-01.06.2012 | TRA | Frankfurt/Main | 625,- € | - | Formular |
Hygienebeauftragter für stationäre Altenpflege
und 06.-08.06.2012 |
23.-25.05.2012 | TRA | Lauchhammer | 2050,- € | - | Formular |
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
zusätzliche Fachseminare
| Titel | Termin | Anbieter | Ort | Preis (zzgl. Mwst) | Nachlass | Buchung |
|---|
* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.
Informationen zu diesem Beauftragten
HYGIENEBEAUFTGRAGTER FÜR PFLEGEEINRICHTUNGEN
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG); Stand: 13.12.2007
- Sozialgesetzbuch (SGB) XI
- Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts; Stand: 30.11.1996
- Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) - Leitlinie Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen; Stand: 04/2002
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250; Stand: 11.01.2008
Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten
Die "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts" fordert für die Arbeit eines Hygienebeauftragten:- ein abgeschlossenens medizinisches Studium
- eine mind. zweijährige ärztlich/klinische Tätigkeit
- spezielle Kenntnisse in Hygiene und Mikrobiologie
- Berufsabschluss als examinierte/-r Altenpfleger/-in bzw. examinierte/-r bzw. Krankenpfleger/-in
- mind. zweijährige Berufserfahrung in einer Pflegeeinrichtung
- Lt. §§ 112-113 SGB XI stehen die zugelassenen Pflegeeinrichtungen in der Qualitätsverantwortung. Bei stationärer Pflege erstreckt sich die Qualitätssicherung neben den allgemeinen Pflegeleistungen auch auf die medizinische Behandlungspflege, die soziale Betreuung, die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung (§ 87) sowie auf die Zusatzleistungen (§ 88).
- Gemäß § 23 Abs. 2 IfSG wurde beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet., welche Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen erstellt. Gemeinschaftseinrichtungen unterliegen lt. § 36 IfSG der Einhaltung der Infektionshygiene.
- Jedes Krankenhaus hat gemäß Ziffer 5.3.5 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes einen Hygienebeauftragte zu bestimmen. In großen Krankenhäusern sollte auch für Fachabteilungen ein Hygienebeauftragter ernannt werden.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen).
- Teilnahme an Fortbildungen, geregelt in Anlage zu Ziffer 5.3.5. der Richtlinie
- Voraussetzung zur Teilnahme ist eine mindestens zweijährige ärztlich/klinische Tätigkeit
- Umfang der Fortbildung - Theoretische und praktische Fortbildung in Kursform mit einem Umfang von mindestens 40 Stunden
- Weitere Fortbildungsveranstaltungen in der Krankenhaushygiene