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Hygienebeauftragter für Lebensmittel

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Seminardaten

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Seminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Beauftragter für Hygienemanagement (TÜV) 16.-17.03.2010 TRA Hamburg 893,- €  - Formular
Beauftragter für Hygienemanagement (TÜV) 18.-19.03.2010 TRA Frankfurt/Main 893,- €  - Formular
Hygienebeauftragter im Lebensmittelunternehmen (TÜV) 19.-21.04.2010 TRA Frankfurt/Main 1125,- €  - Formular
QM-Fachkraft im Lebensmittelbereich (TAW Cert) 26.-28.04.2010 TAW Altdorf b. Nürnberg 1330,- € ** - Formular
Beauftragter für Hygienemanagement (TÜV) 27.-28.04.2010 TRA Magdeburg 893,- €  - Formular
Hygienebeauftragter im Lebensmittelunternehmen (TÜV) 03.-05.05.2010 TRA Hohen Neuendorf 1125,- €  - Formular
HACCP-Beauftragte (Lebensmittel) 10.-11.06.2010 CO Bonn 798,- €  -10% Formular
Hygienebeauftragter im Lebensmittelunternehmen (TÜV) 05.-07.07.2010 TRA Dortmund 1125,- €  - Formular
Beauftragter für Hygienemanagement (TÜV) 21.-22.09.2010 TRA Gera 893,- €  - Formular
HACCP-Beauftragte (Lebensmittel) 23.-24.11.2010 CO Bonn 798,- €  -10% Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.

zusätzliche Fachseminare

Titel Termin Anbieter Ort Preis (zzgl. Mwst) Nachlass Buchung
Eigenkontrolle und HACCP 15.03.2010 TRA Hamburg 425,- €  - Formular
Eigenkontrolle und HACCP 25.03.2010 TRA Frankfurt/Main 425,- €  - Formular
Einführung und praxisorientierte An­wendung des IFS-Standards, Version 5.0 29.-30.03.2010 TAW Berlin 980,- € ** - Formular
Eigenkontrolle und HACCP 14.04.2010 TRA Kaiserslautern 425,- €  - Formular
Eigenkontrolle und HACCP 08.05.2010 TRA Hohen Neuendorf 425,- €  - Formular
Lebensmittelstandards – Wohin geht die Reise? 22.06.2010 TAW Wuppertal 580,- € ** - Formular
Alles in Einem! Integrierte Managementsysteme im Lebensmittelbereich 23.06.2010 TAW Wuppertal 580,- € ** - Formular

* Preis inkl. Mwst.
** Schulung befreit von Mwst.



Informationen zu diesem Beauftragten

HYGIENEBEAUFTRAGTER FÜR LEBENSMITTEL

Rechtliche und sonstige Grundlagen

Anforderung an die Fachkunde des Beauftragten

Der § 4 Abs. 2 LMHV nimmt an, dass Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt werden, eine der jeweiligen Ausbildung entsprechende Tätigkeit
  1. nach Anhang II Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult sind und
  2. über nach Absatz 1 erforderliche Fachkenntnisse verfügen.
Die Fachkenntnisse nach Satz 1 sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen (§ 4 Abs. 1 LMHV).

Wer ernennt/bestellt den BA?

Gemäß Kap. XII 852/2004 EG und § 4 LMHV haben die Lebensmittelunternehmer zu gewährleisten, dass
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung / Prüfungen / Wiederholungen - Fristen

(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverodnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen).

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